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Natürlich möchten wir, dass Sie auch die Grundlage unserer
geschäftlichen Tätigkeit kennen. So haben wir hier an dieser Stelle
Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beigefügt:
1. Angebote Unseren Angeboten liegen die uns erteilten
Auskünfte zugrunde. Alle unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben
vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und
Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen
nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben
werden. Zuwiderhandlungen sind schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein
von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet,
uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls kann sich
der Empfänger nicht mehr auf Vorkenntnis berufen.
3. Entstehen des Provisionsanspruchs Unser
Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises ein
Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen
ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den
angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so
berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande
gekommene Geschäft mit dem uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich
identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg unwesentlich
von dem angebotenen Geschäft abweicht. Unser Provisionsanspruch
bleibt auch bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch Eintritt
einer auflösenden Bedingung unwirksam wird. Dasselbe gilt, wenn der
Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen
Rücktrittsrechts durch den Provisionspflichtigen aufgehoben wird.
Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch den
Provisionspflichtigen, das nicht durch arglistige Täuschung seitens
der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres
Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den
Anfechtenden.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruches Unser
Provisionsanspruch wird bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere
Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die
Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach
Rechnungserteilung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in
Höhe von 5 % p. a. über den Basiszinssatz der Bundesbank
fällig.
5. Provisionssätze An Maklerprovision sind zu
zahlen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von
Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten
Gesamtkaufpreis: vom Käufer 6 % inklusive gesetzlich geltender
Mehrwertsteuer.
b) Bei der erstmaligen Begründung von
Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtverkaufspreis bzw. von den
Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich
Nebenleistungen: vom Erwerber 6 % inklusive gesetzlich geltender
Mehrwertsteuer
c) Erbbaurechte, vom Grundstückswert und etwa
bestehenden Aufbauten berechnet vom Erbbaunehmer 6 % inklusive gesetzlich
geltender Mehrwertsteuer
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom
Verkehrswert des Objektes vom Berechtigten 1 % inklusive gesetzlich
geltender Mehrwertsteuer
Bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom
Mieter/Pächter a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2
Netto-Monatsmieten als Mindesthonorar.
b) bei Vertragsdauer von
über 5 Jahren 3 % des auf die Gesamtlaufzeit das Vertrages
entfallenden Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10
Jahres-Brutto-Mietsumme, mindestens jedoch zwei
Netto-Monatsmieten,
c) bei Vereinbarung von Options- oder
Vermietrechten zahlt der Berechtigte unabhängig von der tatsächlich
vereinbarten Dauer eine Netto-Monatsmiete.
6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil Wir sind
berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeldlich und
uneingeschränkt tätig zu werden.
7. Vertragsverhandlungen und Abschluß Sofern aufgrund
unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte
Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden,
ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf
Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig
mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer
Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Uns überlassene Unterlagen werden wir vertraulich behandeln.
8. Beendigung des Auftrages Sollte ein uns erteilter
Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigen uns,
Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu
verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der
Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
9. Teilunwirksamkeitsklausel Sollten einzelne unserer
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl.
unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Parteien sind Hamburg. Es gilt das deutsche
Recht
Fragen Sie uns gern, wenn Sie nicht alles verstanden haben. Uns
geht es in diesen formaljuristischen Dingen häufig auch so, dass wir
nicht alles verstehen, und wir fragen dann auch so lange nach, bis
wir es verstanden haben.
Beste Grüße
Ihr abakus-Team
abakus - Hamburg-Harburger Immobilen GmbH
Postanschrift: Talweg 39 in D-21149 Hamburg
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